Die Arbeitnehmersparzulage ist ein wertvoller staatlicher Zuschuss für Ihren Vermögensaufbau. Wenn Sie Geld vom Arbeitgeber oder von Ihrem Gehalt als vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen, können Sie diese Zulage vom Staat erhalten.
Arbeitnehmersparzulage: Wie Sie staatliche Förderung erhalten
Die Einkommensgrenze für Aktiensparpläne und Bausparverträge wurde kürzlich auf 40.000 Euro angehoben, bei verheirateten Paaren auf 80.000 Euro. Basis ist das zu versteuernde Einkommen und nicht das Bruttogehalt. Also der Wert, der übrig bleibt, wenn vom Bruttogehalt Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge abgezogen wurden. Gerade bei Familien mit Kindern ist das zu versteuernde Einkommen aufgrund der Freibeträge deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen.
Die genaue Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung. Die notwendigen Daten für das Finanzamt übermittelt Ihr Anbieter in der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung. Vergessen Sie nicht, das Kästchen "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage" im Hauptformular der Steuererklärung anzukreuzen.
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein wertvolles Instrument zur Stärkung Ihrer Altersvorsorge und zum Schließen möglicher Rentenlücken. Nutzen Sie diese staatliche Förderung, um Ihr Vermögen für die Zukunft aufzubauen!