Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum unterstützt die NRW.BANK gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Wenn Sie zwischen dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 den Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie notariell beurkunden lassen, die Grunderwerbssteuer für die Wohnimmobilie vollständig bezahlt haben und das Objekt in Nordrhein-Westfalen liegt, können Sie bis maximal 10.000 Euro (2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises), erstattet bekommen.
Wenn Sie für die Erstattung keine Urlaubsreise buchen wollen, schauen wir gerne gemeinsam mit Ihnen, ob Sie das Geld für eine Sondertilgung oder als Einmalzahlung in einen Bausparvertrag zur Sicherung eines attraktiven Zinssatzes nutzen können.
Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und sind bei der Registrierung für den Antrag behilflich.
Hier können Sie sich Online für den Antrag registrieren: