Ab Januar 2024 gelten weitere Vorgaben für das Heizungsgesetz. Viele Hauseigentümer sind verunsichert, besonders beim Thema Heizen bleiben viele Fragen offen. Doch ist es wirklich nötig, alte Heizungssysteme gleich zu ersetzen? Die klare Antwort lautet: Nein!
Heizungsgesetz ab 2024: So rüsten Sie jetzt Ihr Zuhause auf
Hausbesitzer sollten nicht in Panik verfallen, da das Gesetz sich nur auf neu verbaute Heizungen bezieht. Ab 2024 müssen neu verbaute Heizungen klimafreundlich sein und zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen können in der Regel weiter betrieben oder repariert werden. Bevor Eigentümer alte Heizungen für viel Geld austauschen, sollten sie zunächst prüfen, inwieweit sich das Gebäude energetisch optimieren lässt. Denn auch so lässt sich bares Geld sparen.
Mehr Klimafreundlichkeit mit verbesserter Energieeffizienz
Eine Energieberatung vom Fachmann ist die Grundlage, um ein Haus energetisch möglichst zu optimieren. Um bei der Suche die richtige Entscheidung zu treffen, bietet die Energieeffizienz-Expertenliste eine gute Orientierung. Denn grundsätzlich gilt: Der Beruf des Energieberaters an sich ist grundsätzlich nicht geschützt. Die Berater dieser Liste weisen ihre Qualifikation kontinuierlich nach und haben darüber hinaus die Befugnis, Förderanträge zu stellen.
Bestandsgebäude: 65-Prozent-Vorgabe gilt erst im Zuge der kommunalen Wärmeplanung
Eigenheimbesitzer müssen bezüglich des neuen Heizungsgesetzes nicht in Panik verfallen. Denn die 65-Prozent-Vorgabe gilt erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben. Dies sollte spätestens ab Mitte 2026 in großen Kommunen und ab 2028 in kleinen Kommunen der Fall sein. Eine energetische Optimierung ist dennoch sinnvoll, denn ob herkömmliche Energieträger wie Öl und Gas in Zukunft zu einem bezahlbaren Preis verfügbar sind, ist offen. Um ihr Haus energetisch auf den neuesten Stand zu bringen, kann eine Energieberatung sinnvoll sein. Dabei werden die Gas- oder Ölthermen bewertet und optimiert, bevor kostspielige Umbauten in Angriff genommen werden.
Verhaltensänderung und Sanierung der Gebäudehülle
Die Sanierung der Gebäudehülle eines Hauses ist ebenfalls ein weiterer wichtiger Schritt bei der Reduzierung des Energieverbrauchs. Sanierungsmaßnahmen an Dach, Wänden und Fenstern sind essenziell für eine bessere Energiebilanz.
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz
Zur Förderung ab 2024 werden Details gerade noch ausgehandelt. Die Bundesregierung beabsichtigt, Immobilieneigentümer bei Investitionen finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der Förderung sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Doch die Förderbank KfW und die Bundesregierung befinden sich im Dialog und werden ihre Ergebnisse zum Gebäudeenergiegesetz umfassend bekanntgeben, sobald diese feststehen. Angekündigt ist eine Förderung von 30 bis 70 Prozent Förderung für selbst genutzten Wohnraum (Stand Oktober 2023).
Ein Themenkomplex, der uns aktuell bei der täglichen Arbeit immer und immer wieder begleitet. Die Verunsicherung aller Parteien ist auf dem Immobilienmarkt deutlich spürbar. Auf Seiten der Eigentümer stellen sich Fragen wie: „Was MUSS ich machen?“ oder auch „Was KANN ich machen?“ Eine der häufigsten Fragen ist: „Lohnt es sich für mich, noch etwas zu machen?“
Ist es für einen Verkäufer sinnvoll, vor Verkauf energetisch zu sanieren? Ist es für einen Käufer sinnvoll, eine bereits energetisch sanierte Immobilie zu erwerben oder lohnt es sich selbst Zeit und Aufwand für die Sanierung zu investieren?
Man sieht, aus verschiedenen Perspektiven ergeben sich verschiedenen Fragen, Motive und Anreize.
Für Ihren individuellen Fall können wir durch unser über Jahre gepflegtes Netzwerk sowie unsere tägliche Arbeit am Markt diese Fragen sicherlich für Sie und mit Ihnen gemeinsam beantworten.
Sie wollen Ihr Gebäude energetisch sanieren und benötigen eine fachmännische Einschätzung? Lassen Sie sich von uns beraten!
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.