Plötzlich ist es so weit, ein geliebter Mensch hat das Zeitliche gesegnet und über Nacht sind Sie zum Immobilieneigentümer geworden. Jetzt gehen Ihnen eine Menge Fragen durch den Kopf: Erbe annehmen oder lieber ausschlagen? Selbst einziehen, vermieten oder doch gleich verkaufen?
Erbschaft akzeptieren oder ablehnen?
Wer eine Erbschaft macht, erhält vom verstorbenen Menschen eine große Verantwortung. Eine Immobilie vererbt zu bekommen, bedeutet gleichzeitig Rechte und Pflichten zu erhalten. Wer kennt ihn nicht, den schönen Spruch: Eigentum verpflichtet. Auch handelt es sich bei einem Immobilienerbe nicht immer um einen Vermögenswert. Es kann auch sein, dass der Besitz mit Schulden belastet ist, die dann ganz automatisch auf Sie als Nachlassempfänger übergehen würden. Sobald Sie das Erbe annehmen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Gerade Erben von Immobilien sollten sich vorab gut informieren. Ein Blick ins Grundbuch zeigt, wie es mit der Immobilie bestellt ist. Ist sie schuldenfrei und wurden alle Hypotheken getilgt, ist dies hier vermerkt. Dann steht einer Überschreibung nichts mehr im Wege. Ist die Immobilie jedoch belastet, hat der Erbe sechs Wochen Zeit, das Erbe abzulehnen. Der richtige Adressat ist hierbei ein Notar oder der für diesen Vorgang zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht.
Wissen ist Macht: Immobilienwert ermitteln
Haben Sie sich für die Erbschaft entschieden, wird Sie der aktuelle Wert der Immobilie sicherlich brennend interessieren. Ein Großteil der Erben stellt sich die Frage, was man nun mit dem Nachlass anfängt. Immer spielt eine Rolle, ob man die Immobilie langfristig im eigenen Besitz halten oder diese lieber gewinnbringend veräußern möchte. Die meisten Erben finden auf diese Frage nicht direkt eine Antwort. Unser Tipp: Lassen Sie den Immobilienwert von einem erfahrenen Makler berechnen. Denn egal, wie Sie sich am Ende entscheiden, den Wert der Immobilie zu kennen, ist immer ein Pluspunkt.
Immobilie beziehen, verkaufen oder vermieten
Für die meisten Immobilienerben kommt ein zeitnaher Umzug ins geerbte Haus oder die geerbte Wohnung nicht in Frage. Von jetzt auf gleich seinen Lebensmittelpunkt zu verlagern, funktioniert nicht ganz so leicht. Dennoch wollen sich viele Erben diese Option offenhalten oder schrecken einfach vor einem direkten Verkauf des Familienerbstücks zurück.
Sollten Sie sich jedoch entscheiden, die Immobilie zu veräußern, stehen Sie vor ganz anderen Herausforderungen. Dann gilt es, einen marktgerechten Verkaufspreis zu ermitteln, ein Exposé mit aussagekräftigen Bildern zu erstellen und die Immobilie auf diversen Portalen zu inserieren. All diese Aufgaben bedeuten eine Menge Arbeit. Zudem besteht die Gefahr, dass Sie als Erbe bei der Preisschätzung falsch liegen und die Immobilie deshalb zu günstig den Eigentümer wechselt oder erst gar keinen kaufwilligen Interessenten findet.
Wir kennen diese Situation nur zu gut, weil wir regelmäßig vor dieser Aufgabe stehen. Die Erben haben einen lieben Menschen verloren und dürfen/müssen sich um dessen Nachlass kümmern. Oft wird die Möglichkeit, dass ein Erbe auch nachteilig sein kann, gar nicht bedacht. Der Kopf ist zumeist voll mit Dingen, die rund um den Tod erledigt werden müssen.
Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Fachmann, z. B. dem Makler der VOBA IMMOBILIEN eG, ist hier ein absolut zielführender Weg.
Während Sie die Zeit für andere Dinge nutzen, kann er sich bereits mit der Immobilie und den daraus resultierenden Werten beschäftigen. Wenn Sie den Kopf wieder frei haben und der Makler alle Fakten zusammengetragen hat, schauen wir zusammen, was der sinnvollste Weg ist.
Bedenken Sie zudem:
Einhergehend mit dem Nachlass muss auch eine Meldung an die Erbschaftssteuerstelle vorgenommen werden. Auch hier wird der Wert des Immobilienvermögens benötigt. Diesen von einem Fachmann ermitteln zu lassen, ist im Zweifel auch hier der beste Weg.
Haben Sie Fragen zum Immobilienwert oder zum Thema Erbschaft? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Jahrelange Erfahrung und zufriedene Kunden sprechen eine klare Sprache.