Die Wohnungsbauprämie wurde am 01.01.2021 von 8,8% auf 10% erhöht und auch die Einkommensgrenzen für den Bezug der Prämie wurden angehoben.
Über 80% unserer Kunden können jetzt die Wohnungsbauprämie beantragen!
Die Bemessungsgrundlage hierfür ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei werden vom Bruttolohn eine Reihe von Ausgaben abgezogen. Etwa Werbungskosten, Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträge. Wie hoch das zu versteuerndes Einkommen im vergangenen Jahr war, können Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid sehen. Wenn Sie verheiratet sind, beide Eheleute Gehalt bekommen und ein Kind haben, entspricht das in etwa einem Bruttolohn von 96.000 Euro.
Damit wird sparen mit Wohnungsbauprämie zum beliebten Produkt und ein Muss für jeden Haushalt.
Lassen Sie sich die Förderung vom Staat nicht entgehen. Vereinbaren Sie unter 02822 77-0 einen Termin mit unseren Beratern.