Wie die KfW uns aktuell mitgeteilt hat, können mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres in Abstimmung mit dem auftraggebenden Ressort Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt werden:
KfW-Förderung von klimafreundlichen Neubauten gestoppt
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
Die bereitgestellten Bundesmittel für die vorgenannten Förderprodukte sind ausgeschöpft. Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen in den oben genannten Produkten sind von diesem Antragsstopp nicht betroffen. Alle bis zum 13.12.2023 bei der KfW eingegangenen und noch nicht entschiedenen Anträge können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden.
In der KfW Sanierungsförderung "Bundesförderung für effiziente Gebäude": EG Wohngebäude – Kredit (261), BEG Nichtwohngebäude – Kredit (263), sowie in dem Produkt "Wohneigentum für Familien" (300) können Sie wie gewohnt weiter Anträge stellen. Die bestehenden Zusagen sowie das Einreichen von Nachweisen (BnD) in diesen Produkten sind nicht von diesem Antragsstopp betroffen: Kreditabrufe, Zuschussauszahlungen und das Gewähren von Tilgungszuschüssen sind ohne Einschränkung weiterhin möglich.