Die Wohnungsbauprämie wird ab dem 01.01.2021 von 8,8% auf 10% angehoben.
Und damit künftig
mehr Sparer von der Wohnungsbauprämie profitieren, werden auch die
Einkommensgrenzen angehoben. Dann können über 80% unserer Kunden die
Wohnungsbauprämie beantragen!
Die
Bemessungsgrundlage hierfür ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei
werden vom Bruttolohn eine Reihe von Ausgaben abgezogen. Etwa
Werbungskosten, Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen und
Kinderfreibeträge.
Wie hoch das zu versteuerndes Einkommen im vergangenen Jahr war, können
Sie auf Ihrem letzten Steuerbescheid sehen. Wenn Sie verheiratet sind,
beide Eheleute Gehalt bekommen und ein Kind haben, entspricht das in
etwa einem Bruttolohn von 96.000 Euro.
Damit wird sparen mit Wohnungsbauprämie zum beliebten Produkt und ein Muss für jeden Haushalt.
Lassen Sie sich die Förderung vom Staat nicht entgehen. Vereinbaren Sie unter 02822 77-0 einen Termin mit unseren Beratern.