Schließfach und Versicherung -
eine gute Kombination!
Sie haben Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere oder Erinnerungsstücke, Urkunden und andere Gegenstände, die für Sie von Bedeutung sind, in einem Schließfach Ihrer Bank deponiert oder wollen ein Schließfach mieten? Handeln sie jetzt!
Doppelte Sicherheit im Schließfach
Im Tresor der Bank sind diese Sachen weitaus sicherer aufbewahrt als in Ihrer Wohnung. Dennoch kann – bei allen Sicherungsvorkehrungen – auch in einem Geldinstitut ein Schaden nicht gänzlich ausgeschlossen werden, z. B. durch Raub oder Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungs- oder Hochwasser. Für diesen Fall können Sie den Inhalt Ihres Schließfachs versichern.
Richtige Versicherungssumme
Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist. Diese soll ausreichen, um die durch ein versichertes Schadenereignis vernichteten, beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen wieder anschaffen oder wiederherstellen zu können.
Berücksichtigen Sie jedoch auch die Preisentwicklung, die sich seit dem Anschaffungsjahr ergeben hat. Verschiedene Wertsachen, wie Schmuck oder Edelmetalle, unterliegen auch kurzfristig relativ starken Preisschwankungen. Denken Sie daran, die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Hinweise für die Schadenregulierung
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist der Nachweis zum Schadenumfang zu durch eine detaillierte Aufstellung der vernichteten, beschädigten oder abhandengekommenen Sachen zu erbringen. Diese sollte enthalten:
- Angaben über den Wert der Sachen am Schadentag oder zum Zeitpunkt der Anschaffung. Mögliche Anlagen zum Nachweis des Wertes
- Rechnungen, Zertifikate, Kaufbescheinigungen, Expertisen bei hohen Einzelwerten
- Genaue Beschreibungen und Fotografien der Wertsachen, insbesondere bei Schmuck, gegebenenfalls auch die Angabe des Gewichtes
- Bei Verlust von Bargeld Kontoauszüge, die den Tag der Abhebung und Einlagerung dokumentieren, Zugangsprotokoll zum Schließfach mit Dokumentation der Entnahmen/zusätzlichen Einlagerungen, Zeugenberichte
Verhaltenspflichten für den Versicherungsnehmer im Schadenfall:
- Unverzüglich sowohl der Bank wie auch R+V anzeigen,
- gebotene Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens ergreifen,
- sofern von einer Straftat ausgegangen wird, den Schaden sofort bei der Polizei anzeigen,
- sowohl der Bank, R+V und ggf. der Polizei eine detaillierte Schadenaufstellung übermitteln,
- abhandengekommene sperrfähige Sachen (z. B. Urkunden, Bankkarten, Sparbücher) unverzüglich sperren,
- für abhandengekommene aufgebotsfähige Urkunden oder Wertpapiere unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten.