Ab dem Jahr 2018 sind alle Banken gesetzlich verpflichtet, bestimmte Kundendaten zu erfragen und zu speichern. Dazu gehört insbesondere die Steuer-ID jedes Kontoinhabers, Bevollmächtigten oder wirtschaftlich Berechtigten. Dies wird im Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz geregelt.
Wenn Sie bei der Volksbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, liegt uns Ihre Steuer-ID schon vor. Sie brauchen nichts mehr zu tun.
In allen anderen Fällen bringen Sie bitte Ihre Steuer-ID zu Ihrem nächsten Kundentermin mit. Konten bei denen keine Steuer-ID vorhanden ist, werden im Folgejahr dem Bundeszentralamt für Steuer gemeldet.